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Nutzungsbedingungen

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Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 01.09.2023

 

I.   Allgemeines

1.  Der Nutzungsvertrag wird zwischen der TANZRAUM WEDDING GbR und den jeweiligen Nutzer:innen des

     Studios/Tanzsaal abgeschlossen.

2.  Der Nutzer/die Nutzerin informiert sich in der im Studio/Tanzsaal vorhandenen Anleitung über den Gebrauch der

     Musikanlage und nimmt hierzu Kontakt mit den Mitarbeitern des Tanzbüros auf.

3.  Untervermietungen durch die Nutzer:innen sind nicht zulässig. Bei Verstoß endet das Nutzungsverhältnis mit sofortiger

     Wirkung.

4.  Die Türen zum Studio/Tanzsaal sind während der Nutzung zu schließen, um die Lautstärke zu reduzieren und Diebstahl zu

     verhindern.

5.  Der Nutzer/die Nutzerin vermeidet ruhestörenden Lärm während der Nutzung und beim Verlassen der Osramhöfe, besonders

      nach 24.00 Uhr. Bei Proben mit größeren Lautstärken sind in jedem Fall die Fenster geschlossen zu halten.

6.   Das Mitbringen von Haustieren in das Studio/Tanzsaal ist nicht gestattet.

7.   Das Zurücklassen von Bekleidungsstücken im Proberaum ist nicht erwünscht; sie werden ohne Anspruch auf

      Verlusterstattung von den Reinigungskräften entsorgt.

8.   Das Mitnehmen von Speisen und/oder Getränken (in das Studio/Tanzsaal) ist nicht gestattet.

9.   Das Studio/Tanzsaal darf nur Barfuß oder mit Ballettschuhen betreten werden.

10. Auf dem Tanzteppich (Bodenbelag der Studios) dürfen keine Klebestreifen angebracht werden.

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II. Pflichten des Nutzers
  1. Der Nutzer ist für die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sowie für die Beseitigung der von ihm verursachten, groben Verunreinigungen in der Zeit der Nutzung allein verantwortlich.

  2. Rauchen ist im Studio/Tanzsaal und im gesamten Gebäude untersagt.

  3. Die TANZRAUM WEDDING GbR führt bis auf weiteres 6 x wöchentlich die Reinigung des Fußbodens sowie der Sanitärbereiche durch.

  4. Der Nutzer kontrolliert beim Verlassen des Studios/Tanzsaals, dass alle elektrischen Geräte sowie das Licht ausgeschaltet und alle Fenster geschlossen sind.

  5. Während der Nutzung auftretende Mängel oder Schäden an den Räumen oder den Gegenständen sind im Tanz- und Theaterbüro sofort bekannt zu geben. Bauliche Veränderungen jeder Art dürfen durch den Nutzer grundsätzlich nicht vorgenommen werden (siehe auch Abschnitt I, Punkt 10).

  6. Mit der Buchung wird eine Buchungs- bzw. Reservierungspauschale in Höhe von 50 % des Nutzungsentgeltes fällig. Erst mit Zahlung dieses Entgeltes erhält die Buchung den Vermerk "endgültig". Vor diesem Zeitpunkt liegt lediglich eine unverbindliche Reservierung vor. Aufgrund dieser ist die TANZRAUM WEDDING GbR nicht verpflichtet, die spätere Nutzung einzuräumen.

  7. Das restliche Nutzungsentgelt (= abzüglich der Buchungs- bzw. Reservierungspauschale) in Höhe von 50 % ist drei Wochen vor Nutzungsbeginn fällig.

  8. Endgültige Buchungszeiten können ebenfalls drei Wochen vor Nutzungsbeginn schriftlich storniert werden, danach sind die Ausfallstunden kostenpflichtig und das entsprechende Nutzungsentgelt ist im vollen Umfang zu entrichten.

  9. Bei rechtzeitiger Stornierung wird die Buchungs- und Reservierungspauschale in Höhe von 50 % durch TANZRAUM WEDDING GbR nicht erstattet.

  10. TANZRAUM WEDDING GbR ist berechtigt, Nutzungszeiten, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach vereinbarten Nutzungsbeginn vom Nutzer in Anspruch genommen werden, einen anderen Nutzer zur Verfügung zu stellen.

  11. Nutzer:innen, die in den Studios Videos/Fotos/Filme erstellen wollen, müssen dies TANZRAUM WEDDING GbR im Rahmen der Buchung, spätestens aber vor der Nutzung, mitteilen. In diesem Fall ist eine zusätzliche Motivgebühr zu entrichten.

III. Haftung
  1. Für die durch den Nutzer und seine Mitarbeiter verursachten Schäden im Studio/Tanzsaal und an der Einrichtung haftet der Nutzer ohne Einschränkung und im Wert der Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung.

  2. Der Nutzer haftet selbst und uneingeschränkt für im Rahmen der Nutzung auftretende Unfälle und Verletzungen. Es bleibt dem Nutzer vorbehalten, für diese Fälle eine eigene Versicherung abzuschließen.

  3. Die TANZRAUM WEDDING GbR haftet nicht für Schäden an vom Nutzer eingebrachten Gegenständen oder für deren Verlust.

  4. Der Nutzer haftet selbst, und in vollem Umfang, für Diebstähle an privaten oder Eigentum der TANZRAUM WEDDING GbR, die durch Nichteinhaltung der Sicherung des Raumes während der Nutzung oder des Diebstahls von überlassenen Schlüsseln selbst ermöglicht wurden.
     

IV. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
  1. Der Nutzer verpflichtet sind, nach Ablauf der Nutzungsfrist sämtliche von ihm eingebrachten und hinterlegten Gegenstände zu entfernen, andernfalls erfolgt die kostenpflichtige Entsorgung zu Lasten des Nutzers.

  2. Bei Verstoß gegen die oben genannten Vereinbarungen kann die TANZRAUM WEDDING GbR den Nutzungsvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen.

  3. Sollten ein oder mehrere Punkte der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt.

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V.   Auflagen der Bauaufsicht und zur Lautstärke

1.   Die Studios dürfen aufgrund der Auflagen der Bauaufsicht zum Brandschutz nur von maximal 150 Personen genutzt

      werden.

2.   Für die einzelnen Studios gilt folgende Aufteilung: Studio I: 35 bis 40 Personen, Studio II: 50 bis 60 Personen, Studio III und

      IV: 25 bis 30 Personen.

3.   Weiterhin verpflichteten sich der Nutzer/die Nutzerin, die Lautstärke der Musikanlage auf maximal 70 Dezibel zu

      beschränken.

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VI. Kenntnisnahme

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Wir/ich haben/habe die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen:

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Name:    ____________________________________________________

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Datum:   __________________________              Unterschrift   ____________________________

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